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LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe; Verjährung eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Bestimmung des Begriffs der Beschäftigungssuche; Definition des Begriffs der Arbeitslosigkeit; Keine Einordnung als Arbeitsloser mangels Verfügbarkeit wegen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 16.03.2004 - S 15 AL 364/02
- LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 28/03 R
Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Ausnahme von der unbedingten Geltung …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht nicht (vgl. Bundessozialgericht -BSG- SozR 4-4300 § 147 Nr. 2 = BSGE 91, 226, LSG Niedersachen-Bremen, Breith. 2003, 852). - BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Allerdings hat sich die Klägerin bereits am 21.03.2001 persönlich arbeitslos gemeldet, wobei an diese Arbeitslosmeldung keine übertriebenen Anforderungen zu stellen sind (vgl. BSG Urteil vom 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R - veröffentl. in juris), und damit auch gemäß § 323 Abs. 1 Satz 2 SGB III Alg beantragt. - BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90
Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Auch wenn eine Betreuungsmöglichkeit erst für den Fall der Aufnahme einer Tätigkeit tatsächlich gegeben sein muss, so muss bei der Arbeitslosmeldung diese Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung durch eine dritte Person bereits vorgelegen haben (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 7). - BSG, 17.07.1997 - 7 RAr 106/96
Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeld, Teilnahme an einer Meisterprüfung iS. von § …
Auszug aus LSG Bayern, 13.10.2005 - L 10 AL 190/04
Die Verfügbarkeit lässt sich als tatsächliche Gegebenheit nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches fingieren (vgl. BSG Urteil vom 17.07.1997 - 7 RAr 106/96 - veröffentl. in juris; Niesel, SGB III, 3.Aufl, § 323 Anhang Rdnr 37), auch wenn sich hier eine grobe Verletzung der Beratungspflicht durch die Zeugin M. aufdrängt, die ggf. sogar auf dem Zivilrechtsweg als Amtshaftung weiterverfolgt werden könnte.